Vorstand an die Vereinsmitglieder


Neueste Coronavorschriften für den Sport !

Ab Freitag, den 15. Oktober 2021 trat eine neue Corona-Verordnung des Landes in Kraft. Auf dieser Grundlage wurde auch die Corona-Verordnung Sport überarbeitet. Diese hat seit Samstag, 16. Oktober Gültigkeit. Im Wesentlichen werden die Maßnahmen aus der Corona-Verordnung und der CoronaVO Sport vom 15. September 2021 beibehalten und fortgeführt. Einige Anpassungen wurden jedoch vorgenommen, die auch für die Sportausübung und die Durchführung von Sportveranstaltungen von Bedeutung sind. So können Betreiber und Veranstalter künftig ein 2G-Optionsmodell anbieten. Zudem gibt es Änderungen für nicht-immunisierte Personen in der Alarmstufe und für Beschäftigte mit direktem Kontakt zu externen Personen.

 

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Coronaschutzverordnung vom 29-10.2021
211028_coronaschvo_ab_29.10.2021_lesefas
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Lockdown bis zum 26. April 2021 verlängert !

 

 

Land verlängert Corona-Schutzverordnung und Maßnahmen bis zum 26. April 2021

 

Mit Blick auf das Infektionsgeschehen und das bisherige Fehlen einer bundeeinheitlichen Regelung verlängert Nordrhein-Westfalen die aktuelle Coronaschutzverordnung mit ihren bestehenden Maßnahmen zunächst bis zum 26. April. Damit bleibt die konsequente Umsetzung der Notbremse weiterhin bestehen in allen Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 100.

 

Welche Regelungen gelten im Freizeit- und Amateursport?

 

Der Freizeit- und Amateursportbetrieb ist grundsätzlich auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen unzulässig.

 

Erlaubt ist der Individualsport unter freiem Himmel (auch auf Sportanlagen), der maximal von fünf Personen aus maximal zwei Hausständen ausgeübt wird.

 

Darüber hinaus können Gruppen von bis zu 20 Kindern, die maximal 14 Jahre alt sind, mit bis zu zwei Aufsichtspersonen trainieren.

 

Zwischen den verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, von Sportanlagen ist unzulässig.

 

 

 


Liebe Mitglieder und Freunde der DJK SuS Brambauer,

das Jahr 2020 sollte eine fröhliches Jubiläumsjahr werden (100 Jahre Gesamt - DJK, 30 Jahre Hanselauf) – aber ein Virus hat Vieles verändert und die gesamt Jahresplanung und den Ablauf der sportlichen Aktivitäten beeinflusst.

 

Inzwischen wurde am Vereinshaus und den Außenanlagen weitergearbeitet (Dach-Abläufe und Bäume) und sogar investiert (Rasenmäher, Bänke und Desinfektionsmittel verteilt) und den jeweiligen Corona - Verordnungen gemäß eine Grundreinigung durchgeführt und damit der eingeschränkten Nutzung jeweils angepasst.

 

Auch trainieren unsere Leichtathleten, Volleyball- und Tischtennis-Aktiven bereits (etwas eingeschränkt) wieder - die Boule - Spieler und Walker ebenfalls -. Die Tennisspieler haben sogar eine abgespeckte Wettkampfsaison begonnen bzw. beendet. Die Gymnastikgruppen könnten bereits die Hallen wieder benutzen, haben aber aus eigenen Überlegungen (Alternativlösungen an der frischen Luft) darauf verzichtet.

 

Allen gemeinsam ist die bewundernswerte Geduld im Umgang mit den Verboten und Einschränkungen. Das war und ist nicht selbstverständlich.

 

Dafür möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich und mit voller Überzeugung bedanken.

 

Überlegungen - wie dieses Danke-Schön konkret aussehen könnte - sind bereits in der „Findungsphase“. Wir (der Vorstand) wollen auf jeden Fall möglichst allen zeigen, dass wir stolz und - nochmals wiederholt - dankbar sind, solche Vereinsmitglieder zu haben.

 

Ich wünsche Allen in den nächsten Wochen eine möglichst einschränkungsfreie (Urlaubs-) Zeit mit den Euch nahestehenden Personen – und bleibt oder werdet gesund

 

herzlichst Euer

 

 

 

Rainer Majewski

 

 

 


Liebe Vereinsmitglieder,

 

 

 

an dieser Tatsache können wir leider nicht rütteln: Per Erlass der Landesregierung Nordrhein-Westfalen sind bekanntlich sämtliche Sportangebote zunächst bis zum 19. April 2020 eingestellt worden, auch in unserem Verein ruht somit bis zu diesem Zeitpunkt der komplette Sport-, Spiel-, Trainings-und Wettkampfbetrieb !

 

 

 

Ob es darüber hinaus zu einer Verlängerung dieser notwendigen Zwangspause kommt, bleibt abzuwarten. Gleichzeitig können wir Ihnen aber versprechen, dass es nach Aufhebung dieser schmerzlichen Maßnahme in unserem Verein wieder mit frischem Schwung und höchster Motivation ganz schnell zurück auf die Spielfelder, Trainingshallen oder Freiluft- anlagen geht. Denn unsere gemeinsame Freude an regelmäßiger und qualifiziert begleiteter Bewegung wird sich auch von Corona nicht aufhalten lassen..

 

 

Bis dahin müssen wir uns alle in Geduld üben, wobei wir vor allem darauf hoffen, dass Sie uns in einer solchen Ausnahmesituation die Treue halten und unserem Verein als Mitglieder erhalten bleiben. Auch wenn wir Ihnen aus den geschilderten Gründen einige Wochen lang keine Kursteilnahme ermöglichen und keinen Sportraum zur Verfügung stellen können, sollten wir diese schwierige Phase als solidarische Gemeinschaft überstehen. Das kann aber nur funktionieren, wenn wir dank Ihrer unverändert fließenden Beiträge die verschiedenen ganzjährig laufenden Kosten    (von Verbandsbeiträge bis Versicherungen) decken können.

 

 

Kurzum: Sie haben nicht ohne Grund teilweise erst seit einigen Monaten, teilweise schon seit Jahrzehnten unseren Verein als Ihre sportliche Heimat ausgewählt. Lassen Sie uns in diesen Tagen besonders stark an einem Strang ziehen und dieser Krise trotzen. Mit der Fortdauer Ihrer Mitgliedschaft setzen Sie das richtige Zeichen, diesen wichtigen Vertrauensvorschuss werden wir als Vereinsverantwortliche garantiert zurückzahlen.

 

 

 

Mit sportlichen Grüßen

 

 

 

Der Vorstand